Unternehmensübernahme prüfen und finanzieren

Wir plau­si­bi­li­sie­ren Kauf­preis und wirt­schaft­li­che Annah­men, ent­wi­ckeln das Finan­zie­rungs­kon­zept und berei­ten Sie auf Bank- und Kauf­preis­ge­sprä­che vor.

Kos­ten­los und unver­bind­lich. Wir klä­ren Kauf­preis, Daten­la­ge, Finan­zie­rungs­be­darf und die sinn­vol­len nächs­ten Schritte.

Kauf­preis­plau­si­bi­li­sie­rung · Finan­zie­rungs­kon­zept · Vor­be­rei­tung auf Bank- und Verhandlungsgespräche

Was Sie von uns erhalten

  • Kauf­preis und Annah­men: ori­en­tie­ren­de Plau­si­bi­li­sie­rung des Kauf­prei­ses und der zugrun­de lie­gen­den wirt­schaft­li­chen Grund­la­gen – kein Bewertungsgutachten
  • Ertrags­kraft und Risi­ken: Ein­ord­nung von Ergeb­nis­ent­wick­lung, Abhän­gig­kei­ten, Inves­ti­ti­ons­be­darf und mög­li­chen Belastungen
  • Finan­zie­rungs­kon­zept: Struk­tu­rie­rung von Eigen­mit­teln, Haus­bank, KfW-/Lan­des­för­der­kre­di­ten und gege­be­nen­falls wei­te­ren Bausteinen
  • Fach­prü­fun­gen: Abstim­mung der nächs­ten Schrit­te mit Steu­er­be­ra­ter, Rechts­an­walt, Wirt­schafts­prü­fer oder Bewer­tungs­gut­ach­ter, soweit erforderlich
  • Gesprächs­vor­be­rei­tung: Vor­be­rei­tung auf Kauf­preis­ver­hand­lung, Bank­ge­spräch und kri­ti­sche Rückfragen

Wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Prüfung zusammendenken

Eine Unter­neh­mens­über­nah­me erfor­dert unter­schied­li­che Fach­per­spek­ti­ven. Wir struk­tu­rie­ren die betriebs­wirt­schaft­li­chen Infor­ma­tio­nen und das Finan­zie­rungs­kon­zept, stim­men uns mit Ihren bestehen­den Ansprech­part­nern ab und emp­feh­len bei Bedarf wei­te­re Fachleute.

  • Unter­neh­mens­be­ra­tung: Kauf­preis­plau­si­bi­li­sie­rung, Finan­zie­rung und Businessplan
  • Rechts­an­walt oder Notar: Kauf­ver­trag und recht­li­che Transaktionsstruktur
  • Steu­er­be­ra­ter: steu­er­li­che Ein­ord­nung von Anteils­kauf oder Über­nah­me ein­zel­ner Wirtschaftsgüter
  • Bank oder Finan­zie­rungs­part­ner: Akqui­si­ti­ons­fi­nan­zie­rung und Förderkredite
  • Wirt­schafts­prü­fer oder Bewer­tungs­gut­ach­ter: ver­tief­te Prü­fung oder for­mel­les Wertgutachten

Wich­tig: Rechts‑, Steu­er- und gut­ach­ter­li­che Leis­tun­gen wer­den von den jeweils zustän­di­gen Fach­leu­ten erbracht.

Preise und Konditionen

Über­nah­me-Check & Kaufpreisplausibilisierung

Ori­en­tie­ren­de wirt­schaft­li­che Prü­fung und Finan­zie­rungs­kon­zept für Ihre Über­nah­me – kein Bewertungsgutachten

Durch­schnitts­preis: ca. 1.500 €

Berech­nungs­grund­la­ge (Ø): rd. 10 Std. à 150 €

BAFA-För­de­rung setzt in der Regel ein bereits bestehen­des Gewer­be oder eine Frei­be­ruf­lich­keit vor­aus. Bei einer Über­nah­me ohne eige­ne bestehen­de Fir­ma ist eine pau­scha­le För­der­quo­te daher nicht dar­stell­bar. Die BAFA-För­der­fä­hig­keit prü­fen wir gemein­sam im Erstgespräch.

Zusatz­leis­tung: Über­ga­be-/Über­nah­me­be­glei­tung auf Stun­den-/Ta­ges­ba­sis (150 €/​Std. bezie­hungs­wei­se 1.200 €/​Tag) für die wei­te­re Beglei­tung nach dem Übernahme-Check.

Vor­be­halt­lich BAFA-Bewil­li­gung. För­der­richt­li­nie gilt nur für Anträ­ge bis 31.12.2026. Digi­ta­li­ty GmbH ist eine BAFA-regis­trier­te Unternehmensberatung.

Die Digi­ta­li­ty GmbH wird von Lorenz Jäger geführt und ver­bin­det lang­jäh­ri­ge ope­ra­ti­ve Erfah­rung mit einer struk­tu­rier­ten wirt­schaft­li­chen Prü­fung und Finan­zie­rungs­lo­gik. Mehr über unse­ren Ansatz erfah­ren Sie auf der Sei­te Über uns.

Eine Übernahme braucht Klarheit vor der Unterschrift

Ein nicht plau­si­bi­li­sier­ter Kauf­preis, eine zu knap­pe Finan­zie­rung oder unge­klär­te wirt­schaft­li­che Risi­ken kön­nen die Trag­fä­hig­keit der Über­nah­me gefähr­den. Wir machen die­se Punk­te vor der Ent­schei­dung sicht­bar und zei­gen, wel­che ver­tie­fen­den Prü­fun­gen noch erfor­der­lich sind.

Unser Qualitätsanspruch

Jeder Über­nah­me-Check durch­läuft vor der Über­ga­be eine per­sön­li­che Qua­li­täts­prü­fung nach unse­ren inter­nen Qualitätsrichtlinien.

  • Gesamt­bild: Kauf­preis, Ertrags­kraft, Finan­zie­rung und Liqui­di­tät wer­den gemein­sam betrachtet.
  • Pra­xis­be­zug: Die Ein­ord­nung ist auf rea­le Bank- und Kauf­preis­ge­sprä­che sowie die Abstim­mung mit Fach­leu­ten ausgerichtet.
  • Gesprächs­si­cher­heit: Sie ken­nen die Her­lei­tung, Risi­ken und offe­nen Prüf­punk­te und kön­nen die­se nach­voll­zieh­bar vertreten.

Häufig gestellte Fragen

Warum nicht selbst mit Hilfe von KI oder einer Vorlage?

KI kann Unter­la­gen zusam­men­fas­sen und ers­te Struk­tu­ren erstel­len, aber weder die Qua­li­tät der Aus­gangs­da­ten noch die wirt­schaft­li­chen Risi­ken einer kon­kre­ten Über­nah­me ver­läss­lich beur­tei­len. Wir set­zen KI aus­schließ­lich für Recher­che, Text­pro­duk­ti­on und Markt­ana­ly­sen ein. Finanz­be­rech­nun­gen, Annah­men und Ent­schei­dun­gen wer­den nicht an KI dele­giert; Kauf­preis, Ertrags­kraft und Finan­zie­rung wer­den von uns im Zusam­men­hang geprüft.

Was kostet das Erstgespräch?

Das Erst­ge­spräch dau­ert in der Regel 30 bis 45 Minu­ten und ist kos­ten­los. Wir klä­ren Kauf­preis, Daten­stand, Finan­zie­rungs­be­darf und ob eine BAFA-För­de­rung grund­sätz­lich infra­ge kommt. Kos­ten ent­ste­hen erst, wenn Sie ein schrift­li­ches Ange­bot erhal­ten und annehmen.

Gilt die BAFA-Förderung auch für mich als Käufer?

Eine BAFA-För­de­rung kann ins­be­son­de­re dann infra­ge kom­men, wenn bereits ein bestehen­des Unter­neh­men oder eine frei­be­ruf­li­che Tätig­keit vor­han­den ist und die wei­te­ren För­der­vor­aus­set­zun­gen erfüllt sind. Bei einer erst­ma­li­gen Über­nah­me ohne bestehen­des Unter­neh­men ist eine pau­scha­le För­der­quo­te nicht dar­stell­bar. Die kon­kre­te För­der­fä­hig­keit klä­ren wir vor Beratungsbeginn.

Was ist der Unterschied zwischen dem Übernahme-Check und einer vollständigen Übernahmebegleitung?

Der Über­nah­me-Check schafft eine ers­te wirt­schaft­li­che Ent­schei­dungs­grund­la­ge: Kauf­preis­plau­si­bi­li­sie­rung, Ertrags­kraft, Risi­ken und Finan­zie­rungs­rah­men. Eine wei­ter­ge­hen­de Über­nah­me­be­glei­tung kann zusätz­lich die Vor­be­rei­tung von Ver­hand­lun­gen, Bank­ge­sprä­chen und die Abstim­mung mit Rechts­an­walt, Steu­er­be­ra­ter, Wirt­schafts­prü­fer oder Bewer­tungs­gut­ach­ter umfas­sen. Sie wird nach tat­säch­li­chem Auf­wand abgerechnet.

Bedeutet ein positiver Übernahme-Check, dass die Finanzierung sicher ist?

Nein. Ein posi­ti­ver Check bedeu­tet, dass aus der ers­ten wirt­schaft­li­chen Prü­fung kei­ne offen­sicht­li­chen Aus­schluss­grün­de her­vor­ge­hen und eine belast­ba­re­re Grund­la­ge für die wei­te­re Prü­fung besteht. Die end­gül­ti­ge Kre­dit­ent­schei­dung trifft die Bank oder der jewei­li­ge Kapi­tal­ge­ber. Eine Finan­zie­rung kann nicht garan­tiert werden.

Ist der Übernahme-Check eine Due Diligence oder Unternehmensbewertung?

Nein. Der Check ist eine ori­en­tie­ren­de wirt­schaft­li­che Prü­fung und ersetzt weder eine umfas­sen­de Due Dili­gence noch ein for­mel­les Unter­neh­mens­wert­gut­ach­ten. Wel­che recht­li­chen, steu­er­li­chen oder gut­ach­ter­li­chen Ver­tie­fun­gen not­wen­dig sind, hängt von Grö­ße, Struk­tur und Risi­ken der Trans­ak­ti­on ab.

Welche Unterlagen werden für den Übernahme-Check benötigt?

Übli­cher­wei­se benö­ti­gen wir die vor­han­de­nen Jah­res­ab­schlüs­se und betriebs­wirt­schaft­li­chen Aus­wer­tun­gen, Anga­ben zum Kauf­preis und zur Trans­ak­ti­ons­struk­tur, eine Beschrei­bung des Geschäfts­mo­dells sowie Infor­ma­tio­nen zu Inves­ti­ti­ons­be­darf, Finan­zie­rung und wesent­li­chen Abhän­gig­kei­ten. Wel­che Unter­la­gen im kon­kre­ten Fall erfor­der­lich sind, klä­ren wir vor Projektbeginn.

Übernahmevorhaben wirtschaftlich einordnen

Im kos­ten­frei­en Erst­ge­spräch klä­ren wir, wel­che Daten bereits vor­lie­gen, wor­in die größ­ten wirt­schaft­li­chen Risi­ken lie­gen und wel­cher Prü­fungs­um­fang sinn­voll ist.

Hin­weis: Digi­ta­li­ty erbringt Unter­neh­mens­be­ra­tung, kei­ne Rechts‑, Finanz‑, Steu­er- oder gut­ach­ter­li­che Bera­tung. Der Über­nah­me-Check ersetzt kei­ne umfas­sen­de Due Dili­gence und kein for­mel­les Unter­neh­mens­wert­gut­ach­ten. Ent­schei­dun­gen von Ver­käu­fern, Ban­ken, Kapi­tal­ge­bern, För­der- oder sons­ti­gen Stel­len lie­gen bei den jewei­li­gen Insti­tu­tio­nen. Bear­bei­tungs­zei­ten set­zen eine voll­stän­di­ge und kon­sis­ten­te Mit­wir­kung auf Kun­den­sei­te voraus.